ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) AGB als PDF
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der
Tätigkeit der Haus & Grundstück Gesellschaft für Wohneigentum mbH (im folgenden Haus & Grundstück genannt) dar.
§ 1 Doppeltätigkeit
Haus & Grundstück ist berechtigt, auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 2 Nachweise
Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Die in den
Angeboten von Haus & Grundstück enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen.
Haus & Grundstück wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Haus &
Grundstück nicht übernommen.
§ 3 Mitteilung der Vorkenntnis
Sollte dem Auftraggeber eine von Haus & Grundstück nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so hat er dies Haus &
Grundstück ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
§ 4 Vertraulichkeit
Die von Haus & Grundstück übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen
Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Haus & Grundstück
zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein
Hauptvertrag unter Ausschluss von Haus & Grundstück zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen
Vertrag selbst geschlossen hätte.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Haus & Grundstück alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des
Hauptvertrages bedeutend sein könnten. Bei Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen Eigentümer und Interessenten ist auf die
Tätigkeit von Haus & Grundstück Bezug zu nehmen und ihr der Inhalt der Verhandlungen, soweit dem kein gewichtiger Grund
entgegensteht, mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Haus & Grundstück unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen
Bedingungen über ein von Haus & Grundstück nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder mit einem von Haus & Grundstück
nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist.
§ 6 Provisionsanspruch, Fälligkeit
Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Haus & Grundstück
nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag
aufgrund einer von Haus & Grundstück während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande
kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu
anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Haus & Grundstück abweicht.
Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden
Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn statt eines
Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot
von Haus & Grundstück abweicht. Die Provision ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.
§ 7 Höhe der Provision
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart, entspricht der
jeweils ortsüblichen Provision.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Haus & Grundstück auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer der Schaden ist vorsätzlich oder grob
fahrlässig von Haus & Grundstück oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder der
Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder Haus & Grundstück hat die
Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von
Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.
§ 9 Sonstige Bedingungen
Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beauftragt ein Kaufmann Haus &
Grundstück im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Haus & Grundstück Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.
IMPRESSUM
DATENSCHUTZ
AGB
SITEMAP
DIESE SEITE DRUCKEN
|